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Sportart

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

Der Veranstalter behält es sich vor die Startzeit des Turniers aus Gründen von Wetter bzw. Gründen der Organisation um bis zu 2h vorzuverlegen oder nach hintenzuschieben. Dieses muss vom Veranstalter mindestens 24h vor geplanter eigentlich Startzeit des Turniers bekanntgegeben werden.
Teilnehmer sollten in guter physischer und psychischer Verfassung sein.
Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer gesund und angemessen trainiert ist.
Teilnehmer unter 18 Jahre benötigen die Einverständniserklärung der Eltern.
Für die Teilnahme wird keine Lizenz oder Vereinszugehörigkeit benötigt.
Schmuck, Ketten und Ringe müssen selbstständig vor dem Wettkamof abgelegt werden. Es wird nur das Tragen von Sportbrillen erlaubt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei einem entstandenen Schaden.
Ausrüstungen müssen sportartspezifisch sein und den Hallen- bzw. Veranstaltungsort spezifischen Anforderungen entsprechen. (z.B. helle Sohlen oder abriebfeste Sohlen in Turnhallen) Die Verwendung von Ausrüstungen, die nach Ansicht des Veranstalters die Gesundheit oder die Sicherheit gefährden, kann zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Bei der Benutzung von Sportgeräten oder Aufbauten, die vom Veranstalter neben dem Organisationsbeitrag unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, besteht kein Haftungsanspruch.
Bei  der Veranstaltungen dürfen seitens der Teilnehmer keine Aufbauten (z.B. Zelte oder Pavillons) und Änderungen an der Sportstätte vorgenommen werden.
Anmeldungen sind verbindlich. Tritt ein angemeldetes Team nicht an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, so bleibt die Teilnahmegebühr beim Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, ebenso bei Ausschluss eines Teilnehmers/Teams.
Anmeldungen, die nach einem Limit, das vom Veranstalter in der Ausschreibung oder auf dessen Homepage auch nachträglich bekanntgegeben wurde, eingehen, werden auf eine Warteliste gesetzt und gegebenenfalls über eine Nicht-/Teilnahme informiert.
Unwahre Angaben bei der Anmeldung kann zum Ausschluss des Teilnehmers/Teams führen.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere die für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, werden nur für die im Rahmen der Veranstaltung notwendigen Zwecke gespeichert.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten, sowie die Einstellung dieser Listen ins Internet und allen veranstaltungsrelevanten Medien, an Dritte weitergegeben werden können.
Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in beliebig veränderter oder unveränderter Form in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und dem Internet ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung die den Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt den Betreffenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Weitere Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten.
Bei Änderungen in der Durchführung oder der Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen oder eines sonstigen Umstands, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, besteht keine wie auch immer geartete Schadensersatzverpflichtung, sowie Rückzahlung des geleisteten Organisationsbeiträge.

  1. Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von diesem Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Haftleistungspflicht des Veranstalters beruht. Die Haftung für nur fahrlässige, aber nicht grob fahrlässige verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Weiter stellt der Teilnehmer die genannten Beteiligten von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Schäden durch den Teilnehmer der Veranstaltung erleiden.
    Eingeschlossen sind hierin sämtliche Ansprüche die der Teilnehmer oder ggf. dessen Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Schäden oder im Todesfall geltend machen könnten.
  2. Eltern haften für ihre Kinder, auch bei der Teilnahme von unter 18 Jährigen an der Veranstaltung.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine notwendige medizinische Behandlung erfolgt auf Kosten des Teilnehmers. Trainingsveranstaltungen werden nicht durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst betreut.
  4. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
  5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte und alle mitgebrachten Gegenstände.

Alle Teilnehmer müssen den Haftungsausschluss anerkennen, welchen sie mit ihrer Anmeldung zu der Veranstaltungen zustimmen.